NIS2 Schulungspflicht — Was müssen KMU wirklich tun?

Von Fabian Hable · 17. März 2026 · 6 Min. Lesezeit

Die EU-Richtlinie NIS2 bringt für tausende Unternehmen in der DACH-Region neue Pflichten im Bereich Cybersecurity — und eine davon betrifft direkt die Geschäftsführung: regelmäßige Security Awareness Schulungen für alle Mitarbeitenden. Aber was bedeutet das konkret? Und wie können KMU die Pflicht pragmatisch erfüllen?

Was NIS2 zur Schulung sagt

Art. 20 (Governance) verlangt, dass die Leitungsorgane selbst an Cybersecurity-Schulungen teilnehmen und diese auch für alle Mitarbeitenden anbieten. Art. 21 (Risikomanagementmaßnahmen) listet „grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit“ als Pflichtmaßnahme.

Wichtig: NIS2 verlangt nicht ein bestimmtes Format oder einen bestimmten Anbieter. Was zählt, sind regelmäßige, nachweisbare Schulungsmaßnahmen.

Die oft übersehene Pflicht: die Geschäftsführung selbst

Viele Unternehmen setzen die Schulungspflicht für Mitarbeitende um — und übersehen dabei, dass Art. 20 Abs. 2 die Mitglieder der Leitungsorgane ausdrücklich selbst zur Teilnahme an Schulungen verpflichtet. Ziel ist, dass die Führungsebene Cyberrisiken und Risikomanagementpraktiken eigenständig bewerten kann — schließlich muss sie die Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und kann für Verstöße verantwortlich gemacht werden.

Für genau diese Anforderung gibt es ein eigenes, kompaktes Format: das NIS2-Training für Geschäftsführung und Leitungsorgane — 30 Minuten, auf die Governance-Perspektive zugeschnitten, mit dokumentiertem Teilnahmenachweis.

Bin ich überhaupt betroffen?

NIS2 betrifft Unternehmen in bestimmten Sektoren (Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur u.a.) ab einer bestimmten Größe. Aber auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt betroffen ist: Große Kunden verlangen zunehmend Nachweise von ihren Zulieferern. Security Awareness wird zum Wettbewerbsfaktor in der Lieferkette.

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